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Deutscher Kindertheaterpreis 2010




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Deutscher Kindertheaterpreis 2010

Beitragvon compuexe » Fr 6. Nov 2009, 19:09

Deutscher Kindertheaterpreis 2010 und Deutscher Jugendtheaterpreis 2010

Ausschreibung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Präambel

Der Deutsche Kindertheaterpreis und der Deutsche Jugendtheaterpreis sollen die dramatische Literatur für Kinder und Jugendliche fördern.
Mit den beiden Förderpreisen werden alle zwei Jahre herausragende Stücke für Kinder und Jugendliche ausgezeichnet. Damit sollen die Autorinnen und Autoren für ihr Werk gewürdigt werden.
Kinder- und Jugendtheater ist kulturelle Bildung. Die Preise und Stipendien sollen im Rahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung den Dialog zwischen Theater, Autor und Publikum unterstützen.
Mit den Stipendien zum Deutschen Kindertheaterpreis werden Autorinnen und Autoren ausgezeichnet, die ein neues Stück für Kinder schreiben. An diesem Prozess sind Kinder, als Experten für ihre Lebenswirklichkeit, angemessen zu beteiligen.

Der Deutsche Kindertheaterpreis 2010 und der Deutsche Jugendtheaterpreis 2010 werden nach folgenden Bestimmungen vergeben:

I. Auszeichnungen

Vergeben werden
a) Der Deutsche Kindertheaterpreis 2010.
b) Der Deutsche Jugendtheaterpreis 2010.
c) Die Stipendien zum Deutschen Kindertheaterpreis 2010.
d) Die Prämien für die Nominierungen.

Die Preise sind mit insgesamt 35.000 Euro dotiert, die nach folgendem Schlüssel aufzuteilen sind:
Die Autorin bzw. der Autor des ausgezeichneten Stückes in der Kategorie Kindertheater und in der Kategorie Jugendtheater erhalten jeweils 10.000 Euro. Das Preisgeld und die Urkunde werden während der Preisverleihung überreicht.

Die nominierten Autorinnen und Autoren, die nicht ausgezeichnet werden, erhalten eine Prämie von jeweils 1.500 Euro. Die Urkunden werden während der Preisverleihung überreicht.

Drei Autorinnen und Autoren, die ein neues Stück für Kinder schreiben, erhalten das Stipendium zum Deutschen Kindertheaterpreis. Die Stipendien sind mit jeweils 3.000 Euro ausgestattet.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verleiht den Verlagen und Theatern das Recht, die mit dem Deutschen Kindertheaterpreis 2010 und dem Deutschen Jugendtheaterpreis 2010 ausgezeichneten Stücke mit der Aufschrift

Deutscher Kindertheaterpreis 2010
Deutscher Jugendtheaterpreis 2010

zu kennzeichnen bzw. anzukündigen.

II. Voraussetzungen für die Auszeichnung

1. Formale Kriterien für die Auszeichnung
Ausgezeichnet werden können Stücke von lebenden Autorinnen und Autoren, die
a) in deutscher Sprache geschrieben sind oder
b) in deutscher Übersetzung vorliegen.

Die vorgeschlagenen Stücke müssen zwischen dem 1. Februar 2008 und dem 9. Dezember 2009 durch einen deutschsprachigen Theaterverlag veröffentlicht oder durch eine professionelle deutschsprachige Bühne zur Uraufführung gebracht worden sein.

Mit dem Vorschlag der Stücke ist auch das Datum der ersten Veröffentlichung oder der Uraufführung oder der deutschsprachigen Erstaufführung nachzuweisen.
Stücke, die als Vorschläge für den Deutschen Kindertheaterpreis oder den Deutschen Jugendtheaterpreis bereits in den Vorjahren eingereicht wurden, können nicht ein weiteres Mal eingereicht werden.

2. Vorschläge
Stücke, die den unter II. 1. genannten formalen Kriterien entsprechen, können bei dem Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland, Schützenstraße 12, 60311 Frankfurt am Main vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch
a) einen deutschsprachigen Theaterverlag
b) eine Bühne des professionellen deutschsprachigen Theaters für Kinder und Jugendliche. Eigenbewerbungen von Autorinnen und Autoren sind nicht möglich [also: Verlag, Bühne damit beauftragen!]. Die Vorschlagenden müssen fünf gedruckte Exemplare und ein digitales Exemplar des Manuskriptes im PDF-Format einreichen. Eine Rücksendung der eingesandten Materialien nach Abschluß des Auswahlverfahrens ist nicht vorgesehen.
Der letzte Vorschlagstermin ist der 10. Dezember 2009 (Datum des Poststempels).

III. Jury

Der Jury gehören fünf Personen an:
a) eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendtheaterzentrums in der Bundesrepublik Deutschland
b) eine Vertreterin/ein Vertreter des Goethe-Instituts
c) eine Vertreterin/ein Vertreter der Kritik oder der Wissenschaft
d) zwei Vertreterinnen/zwei Vertreter des professionellen deutschsprachigen Kinder- und Jugendtheaters.

Die Mitglieder der Jury für den Deutschen Kindertheaterpreis 2010 und den Deutschen Jugendtheaterpreis 2010 werden durch das Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen.

Die Jury wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen. Wiederwahl ist möglich.

Alle Mitglieder der Jury haben gleiches Stimmrecht.

Die Jury trifft ihre Entscheidungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Falls die Jury in einer Kategorie kein preiswürdiges Stück findet, so kann sie ein weiteres Stück aus der anderen Gruppe auszeichnen. Diese Entscheidung muss mit mindestens Drei-Viertel-Mehrheit getroffen werden.
Die Jury kann Preise teilen, um beispielsweise den besonderen Anteil einer Übersetzerin oder eines Übersetzers angemessen zu würdigen.

IV. Durchführung

Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird das Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland beauftragt. Das Zentrum erstellt einen Organisationsplan, der die Arbeitsweise der Jurys regelt.

V. Veröffentlichung

Die Juryentscheidungen werden vom Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland publiziert:
a) Das Zentrum teilt die Namen der Autorinnen und Autoren, die ein Stipendium zum Deutschen Kindertheaterpreis 2010 erhalten, mit Bekanntgabe der Entscheidung dem Stifter des Preises mit
und informiert zum gleichen Zeitpunkt die Öffentlichkeit.
b) Das Zentrum teilt die von der Jury für die Auswahlliste ausgewählten Stücke mit Bekanntgabe der Entscheidung dem Stifter des Preises mit und informiert zum gleichen Zeitpunkt die Öffentlichkeit.
c) Das Zentrum teilt die von der Jury nominierten Stücke mit Bekanntgabe der Entscheidung dem Stifter des Preises mit und informiert zum gleichen Zeitpunkt die Öffentlichkeit.
d) Die Jury veröffentlicht die Voten während der Preisverleihung und das Zentrum informiert zum gleichen Zeitpunkt die Öffentlichkeit.
e) Das Zentrum organisiert und betreut die Preisverleihung anläßlich des Frankfurter Autorenforums für Kinder- und Jugendtheater 2010.
f) Das Zentrum organisiert im Rahmen seiner Möglichkeiten öffentliche Veranstaltungen, um das Ergebnis der Jury bekannt zu machen und zu Diskussionen anzuregen.
g) Das Zentrum präsentiert die szenische Erprobung der Stücke der drei Stipendiaten öffentlich in Kooperation mit einem Theater.
h) Das Goethe-Institut soll die nominierten und ausgezeichneten Stücke in die Theaterbibliothek auf seiner Website aufnehmen und soll für die Übersetzung der Stücke in andere Sprachen sorgen.
i) Eine Theaterfachzeitschrift soll die Stücke veröffentlichen.
j) Die vorgeschlagenen Stücke werden durch die bibliographische Erschließung und durch die Bereitstellung der digitalisierten Manuskripte im virtuellen Lesesaal des Kinder- und Jugendtheaterzentrums in der Bundesrepublik Deutschland für Nutzer der Bibliothek zugänglich gemacht. Die Rechte der Autorinnen und Autoren sowie der Verlage werden dabei gewahrt.

VI. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin, September 2009

gez. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
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