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Deutscher Jugendliteraturpreis 2010 und




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Deutscher Jugendliteraturpreis 2010 und

Beitragvon compuexe » Do 23. Jul 2009, 22:13

Sonderpreis 2010 für das Gesamtwerk einer deutschen Autorin/eines deutschen Autors


Siehe bitte: http://www.jugendliteratur.org

Ausschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt den Deutschen Jugendliteraturpreis 2010 aus. Eine Kritikerjury, die aus neun Erwachsenen besteht, prämiert je ein Bilder-, Kinder-, Jugend- und Sachbuch aus der Produktion des Vorjahres. Parallel dazu verleiht eine autonome Jugendjury, die sich aus sechs Leseclubs zusammensetzt, ihren eigenen Preis.

Der Sonderpreis des Deutschen Jugendliteraturpreises 2010 wird für das Gesamtwerk einer deutschen Autorin bzw. eines deutschen Autors vergeben.

Ab sofort und noch bis zum 31. Oktober 2009 können Verlage Titel, die sie für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2010 vorschlagen möchten, beim Arbeitskreis für Jugendliteratur einreichen. Alle notwendigen Unterlagen und die komplette Ausschreibung für 2010 erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Arbeitskreises oder als Download in unserem Pressematerial.

Kontakt:
Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
Metzstraße 14c
81667 München
Tel. (089) 45 80 806
E-Mail info@jugendliteratur.org

München, den Juni 2009

Ausschreibung des Deutschen Jugendliteraturpreises 2010:

Ausschreibung:
Download (PDF, 124 KB)

Einreichunterlagen Inland
Download (PDF, 88 KB)

Einreichunterlagen Ausland
Download (PDF, 88 KB)

Präambel

Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern.

Mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis werden jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche zur Begegnung und Auseinandersetzung mit Literatur angeregt werden.

Zugleich soll die Öffentlichkeit, insbesondere Eltern und alle Vermittlerinnen und Vermittler, auf wichtige Neuerscheinungen und Entwicklungen der Literatur für Kinder und Jugendliche hingewiesen werden.

Lesefähigkeit ist eine elementare Voraussetzung, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll deshalb auf die Bedeutung der Literatur innerhalb des vielfältigen Medienangebotes für Kinder und Jugendliche aufmerksam machen.

Deutscher Jugendliteraturpreis 2010

I. Preis der Kritikerjury
Die Kritikerjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Preise sind mit je 8.000 Euro dotiert.

II. Preis der Jugendjury
Die Jugendjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis spartenübergreifend als "Preis der Jugendjury", der mit 8.000 Euro dotiert ist.

III. Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

IV. Voraussetzungen für die Auszeichnungen
Nominiert und ausgezeichnet werden können ausschließlich Bücher, die im Jahr 2009 erstmals erschienen sind:
• deutschsprachige Originalwerke lebender Autorinnen/Autoren, Herausgeberinnen/Herausgeber und Illustratorinnen/Illustratoren,
• deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Werken lebender Autorinnen/Autoren und Herausgeberinnen/Herausgeber.

V. Vorschlagsberechtigung
Das Vorschlagsrecht kann von jedem wahrgenommen werden. Der jeweilige Verlag reicht zwei Exemplare des Titels ein und entrichtet eine Titelgebühr von 40 Euro.
Frühester Vorschlagstermin ist der 1. Juni 2009.
Letzter Vorschlagstermin ist der 31. Oktober 2009.

VI. Jury

1. Kritikerjury
Die Kritikerjury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. auf der Basis der Vorschläge einer Findungskommission für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.
Die Jury besteht aus neun Personen:
• der/dem Vorsitzenden,
• acht Jurorinnen/Juroren, von denen je zwei Fachleute der genannten Sparten sind.
Alle Mitglieder der Jury haben gleiches Stimmrecht.
Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.

2. Jugendjury
Die Jury besteht aus sechs Leseclubs, die vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. benannt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen werden. Die Jugendjury arbeitet und entscheidet autonom.

VII. Preisfindung
Aus den vorgeschlagenen Titeln wählen die Jurys eine begrenzte Anzahl von Titeln aus, die vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zur weiteren Begutachtung bei den Verlagen angefordert werden. Die Jurys haben das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen und weitere Titel anzufordern.

1. Kritikerjury
a. In zwei Jurysitzungen erstellt die Kritikerjury die Nominierungsliste zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2010.
In diese Nominierungsliste werden pro Sparte sechs Titel aufgenommen.
Die Jury trifft ihre Entscheidung über die Nominierungsliste mit einfacher Mehrheit.
b. In einer dritten Sitzung unmittelbar vor der Preisverleihung ermittelt die Kritikerjury auf der Grundlage der nominierten Titel je ein Preisbuch in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit. Die/der Juryvorsitzende kann festlegen, dass in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit genügt.
Die Jury kann Preise teilen, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.

2. Jugendjury
a. Die Zahl der Sitzungen der Leseclubs wird individuell geregelt.
Die Koordination der Gruppen untereinander hat neben dem Meinungsaustausch vor allem zum Ziel, zeitgleich zur Kritikerjury über eine eigene Nominierungsliste mit sechs Titeln zu entscheiden.
b. Aus ihrer Nominierungsliste wählen die Jugendlichen nach einem Punktesystem ein Preisbuch. Der Preis der Jugendjury kann geteilt werden, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.

VIII. Öffentlichkeitsarbeit
Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
• teilt die Entscheidung der Jurys über die Nominierungslisten dem Stifter mit und informiert die Öffentlichkeit,
• organisiert und betreut die Verleihung des Deutschen Jugendliteraturpreises 2010,
• veröffentlicht die Ergebnisse des Deutschen Jugendliteraturpreises 2010 nach der Preisverleihung,
• organisiert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Leseförderungsmaßnahmen mit den Nominierungslisten.
2. Die Verlage sind berechtigt, Bücher der Nominierungslisten zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2010 mit dem Signet des Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis – Nominierung oder Deutscher Jugendliteraturpreis – Nominierung der Jugendjury und die Preisbücher mit dem Signet des
Preises und der Aufschrift Deutscher Jugendliteraturpreis oder Deutscher Jugendliteraturpreis – Preis der Jugendjury zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.

IX. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin, im Juni 2009
gez.: Ursula von der Leyen
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
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