Originalausschreibung: http://www.filmstiftung.de/index.php?we_objectID=2999
Deutscher Kinderhörspielpreis: Jetzt bewerben!
Die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen schreibt, zusammen mit der ARD und unterstützt von der Stadt Wuppertal, für das Jahr 2009 zum vierten Mal den DEUTSCHEN KINDERHÖRSPIELPREIS aus.
Der Preis wird jährlich ausgelobt.
Die Preisverleihung findet am 8. November 2009 im Rahmen der ARD-Hörspieltage in Karlsruhe statt. Den Vorsitz der Jury hat Frank Olbert übernommen.
Der Preis soll dem Kinderhörspiel zu mehr Aufmerksamkeit verhelfen.
Die Ausschreibungsbedingungen sowie das Anmeldeformular finden Sie in mehrfacher Ausfertigung anbei.
Die Beiträge zum DEUTSCHEN KINDERHÖRSPIELPREIS 2009 sind zu senden an:
Hessischer Rundfunk
Hörspiel
Kinderhörspielpreis
Stefanie Hatz
60222 Frankfurt am Main
mail: Kinderhoerspielpreis@hr-online.de
Unvollständige Einreichungsunterlagen nehmen nicht am Wettbewerb teil. Zugelassen sind nur Hörspiele (dramatisierte Inszenierungen mit verteilten Sprecherrollen).
Einsendeschluss ist der 1. August 2009, es gilt das Datum des Poststempels.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Filmstiftung NRW, Tanja Güß, Tel.: 0211-930500, Fax: 0211-93050-85, presse@filmstiftung.de
Aus den Statuten Deutscher Kinderhörspielpreis
Der Deutsche Kinderhörspielpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer Trophäe und ist mit 5000 Euro dotiert. ARD und Filmstiftung NRW finanzieren die Preissumme zu gleichen Teilen.
Zur Einreichung berechtigt sind die Landesrundfunkanstalten der ARD und DLR als auch Verlage, Autoren und andere Hörspiel-Produzenten. Die eingereichten Werke müssen veröffentlicht / gesendet sein oder einen festen Sende-/Veröffentlichungstermin bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Preis vergeben wird, nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli des Vorjahres gesendet/veröffentlicht wurden, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf maximal eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 min. in Form einer CD zum Wettbewerb einreichen. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind zugelassen. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht werden. Die Einreichung einer Serienfolge schließt die Einreichung anderer Folgen derselben Serie aus.
Der Einreichungsschluss für den Wettbewerb ist der 1. August des Jahres, in dem der Preis vergeben wird.
Mit der Produktion (in zehnfacher CD-Kopie) sind einzureichen:
a) Anmeldeformular (die dort gemachten Angaben sind für die Einreichung verbindlich)
b) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion und gegebenenfalls deren Erstsendedatum und Daten von Veröffentlichungen des Werkes.
c) Manuskript oder, wo ein solches nicht vorliegt, ein Treatment.
d) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers.
e) Angaben zu den Online-Nutzungsrechten (vgl. Ziffer II).II.
Mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags räumt der Einreicher dem federführenden Veranstalter der Hörspieltage an seiner Produktion alle erforderlichen Rechte ein, um die Produktion im Rahmen der Hörspieltage öffentlich wiederzugeben und stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei, die wegen dieser Nutzung etwa erhoben werden.
Das Gewinnerstück soll nach Möglichkeit während eines Zeitraums von sieben Tagen im Internetangebot der ARD zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
Die Abklärung der Rechte erfolgt im Einzelfall mit dem Gewinner.
Es wird angeregt, eine Kopie der Produktion in den Präsenzbestand der Mediathek des ZKM dauerhaft einzustellen, nicht zuletzt zum Zwecke der Bekanntmachung des Preises und der Werbemaßnahmen für das Rundfunkwesen.
Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury besteht aus fünf Mitgliedern. Die Filmstiftung NRW und die ARD benennen jeweils zwei Jury-Mitglieder, die Stadt Wuppertal das fünfte Mitglied. Über den Vorsitz (eines der fünf Jurymitglieder) verständigen sich Filmstiftung NRW, ARD und die Stadt Wuppertal. Die Juroren dürfen keine festangestellten oder festen freien Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt bzw. der Filmstiftung NRW sein, sie dürfen ebenfalls keine festen Mitarbeiter eines Labels sein, das eine Produktion in den Wettbewerb einreicht.
Sobald mehr als 25 Produktionen eingereicht werden, trifft der Vorsitzende im Kontakt mit der Jury eine Vorauswahl. Die Jury trifft sich zur Schlussabstimmung in Wuppertal. Die Stadt Wuppertal unterstützt den Wettbewerb und den Preis und trägt zur Durchführung der Jurysitzung bei.
Die Beratungen der Jury sind nichtöffentlich. Die Jury-Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet; die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
