3. Literaturwettbewerb Wartholz: 5.-7. Februar 2010
Rahmenbedingungen
Aus den eingesendeten Texten suchen die Vorjury und die Hauptjury 12 Texte aus, die beim Wettbewerb von vier namhaften Fachleuten bewertet werden. Vergeben werden der Literaturpreis Wartholz (10.000 Euro), der Publikumspreis (2.000 Euro) sowie ein Newcomerpreis.
Das öffentliche Wettbewerbslesen der AutorInnen findet von 5.-7. Februar 2010 in der Schlossgärtnerei Wartholz in Reichenau a.d. Rax statt. Die Kosten für Quartier, Verpflegung sowie die Reisekosten (im Wert eines Zugtickets 2. Klasse) der teilnehmenden AutorInnen übernimmt der Veranstalter. Das Quartier und die Verpflegung (Frühstück und Mittag) werden vom Veranstalter organisiert.
Der Veranstalter hat das Recht, alle 12 Texte in Buchform zum Wettbewerb zu veröffentlichen. Alle anderen eingereichten Texte werden nicht veröffentlicht und nach 5 Jahren vernichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, sie an die BewerberInnen zu retournieren.
Einsendeschluss ist der 30. September 2009.
Die 12 TeilnehmerInnen werden zwischen 2.-5. Jänner 2010 informiert. Kann eine Autorin/ein Autor in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, wird eine andere/ein anderer nachgereiht.
Textkriterien und Beilagen
Das Genre betreffend gibt es keine Vorgabe. Der Umfang des Manuskripts soll auf maximal 20 Vorlese-Minuten (ca. neun Manuskriptseiten, max. 18.000 Zeichen mit Leerzeichen) begrenzt sein. Im Falle von Lyrik sollen 12 Gedichte eingereicht werden. Das Manuskript soll in 6-facher Kopie (nicht handschriftlich) im A4-Format eingesendet werden. Um die Anonymität des Bewertungsverfahrens zu garantieren, darf auf dem Manuskript kein Verfassername angegeben werden. Beizulegen ist ein verschlossenes Kuvert, in dem der Titel des Textes, Name, Anschrift und Telefonnummer der Autorin/des Autors, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Pass, etc.) und ein Lebenslauf enthalten sein müssen.
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb ist offen für Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und bereits literarische Texte veröffentlicht haben, d.h. in den letzten fünf Jahren mindestens einen Text in einer namhaften Literaturzeitschrift, im Feuilleton bzw. in Buchform. Eigenverlag und Internetveröffentlichungen zählen nicht. Bitte dazu Kopien bzw. nachvollziehbare Unterlagen beilegen.
Jede Einsenderin/jeder Einsender darf nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen. Textänderungen können weder nachgereicht noch beim Wettbewerbslesen von der Jury berücksichtigt werden. Bei mehreren Zusendungen wird die gesamte Bewerbung nicht gewertet. Falls für einen eingereichten Text bereits ein Termin zur Veröffentlichung vorliegt, darf dieser nicht vor August 2010 sein. Wenn ein eingereichter Text bereits veröffentlicht wurde, muss der Autor/die Autorin im Falle eines Gewinns das Preisgeld zurückzahlen.
Die Wettbewerbsbedingungen sind als Vereinbarung unterschrieben der Einreichung beizulegen.
Sonstiges
Mündliche Absprachen zum Literaturwettbewerb Wartholz bestehen nicht.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen vor.
Kontakt
Der Wettbewerbstext und die erforderlichen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Literaturwettbewerb
Schlossgärtnerei Wartholz
Hauptstraße 113
A-2651 Reichenau a.d. Rax
Österreich
Bei Fragen E-Mail an Norbert Mang: literatursalon@gmail.com
Siehe auch: http://www.schlosswartholz.at
