Ich finde es natürlich nicht, werde es aber nachreichen, wenn ich mir mal Zeit und Muße nehme. Das(der Zusatz besagte so was wie: bei einer Kleinstauflage (5) oder so würde es die Die Verhältnismäßigkeit und so weiter – nicht angemessen dies vom Autor zu verlangen u.s.w.
Aber auf die Schnelle einen Ausweichparagraphen für Julchen
(Schon allein, weil ich weiß das sie darüber lachen kann)
Gesetz über die Deutsche Bibliothek (DBiblG)
§ 24 Absatz 4
4. Einschränkungen der Ablieferungspflicht für bestimmte Gattungen von Druckwerken, wenn für deren Sammlung, Inventarisierung und bibliographische Verzeichnung kein öffentliches Interesse besteht.
Compu und ich bestätigen hiermit, dass kein öffentliches Interesse besteht, sondern nur das von uns beiden dein Kinderbuch mal lesen zu dürfen …