Ich habe am Wochenende an einer Preisverleihung von Krimikurzgeschichten teilgenommen und dabei fiel mir bei den acht Lesungen auf, dass etwa 80% der Lesenden von Gerichtsmedizinern und/oder Pathologen sprachen, bzw. lasen. Das ist definitiv falsch. Der Begriff Gerichtsmediziner ist veraltet und Pathologen sind keine Ermittler, sondern nur Ärzte, die Leichen öffnen, die in einem Krankenhaus gestorben sind. Der richtige Begriff für Krimischreiber ist Rechtsmediziner. Rechtsmediziner sind als Erste am Tatort tätig und erstellen einen Bericht. Sie geben Leichen, bei denen die Todesursache unklar ist, frei zur Beerdigung. In dieser Eigenschaft sind sie vor Gericht auch als Gutachter zugelassen.