Ob das hier nun die richtige Seite/Stelle ist, soll Compu entscheiden aber mich interessiert schon lange eine Zusammenfassung der Rechte und Pflichten für Autoren
Und so fange ich mal an und stelle in den Raum: das Recht auf Untersagen von Entstellungen am Werk Stichwort: Lektorat u.s.w.
Nun werden die Lektoren sagen (zu Recht) stimmt schon, aber wir haben dann das Recht dein Werk abzulehnen. Aber darum geht es mir nicht vordergründig. Sondern so richtig sachlich: Gesetzestext, Paragraph und so was alles …
Eigentlich eine ganz einfache Sache. Der Autor allein entscheidet, ob er mit den Änderungen zu seinem Text einverstanden ist. Schließlich ist er der Urheber, er hat das Recht an seinem Text. Der Lektor jedoch entscheidet im Sinne des Verlages, ob der Text, so wie er ist, ins Buch kommt, bzw. als Buch gedruckt wird. Gibt es einen Vertrag, ist der Inhalt des Vertrages entscheidend, aber der wird auch nichts anderes regeln.
Nee, oder? In Deutschland gibt es doch für alles Gesetzestexte und dafür nicht? Kann ich jetzt gar nicht glauben, will es nicht glauben. Da kann ja jeder Lektor nur müde lächeln wenn ich mit sowas kommen sollte und keine Grundlage habe ...
Zuweilen bist du einfach unmöglich Aber diesmal hoffe ich inständig dass du irrst. Werd jetzt mal auf die Suche gehen (werde eh nichts finden) aber wer weiß - das blinde Huhn und so ...
UrhG § 14 Entstellung des Werkes Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
Soweit kommt es, daß ich einem Lektor hilflos ausgeliefert bin ...
Ähm "Achtung, eine Durchsage!" Pffh, bist ja nur neidisch auf mich ...
Ich sagte doch oeben, er ist der Urheber, er hat das Recht an seinem Text. Aber er hat kein Recht, ins Buch zu kommen, wenn der Lektor oder der Verlag es nicht zulassen.
das hab ich auch nie behauptet - warum schimpfst du jetzt mit mir, hab doch nix getan ... schnief.
Wollte ich von Anfang an nur sowas wie Text, Paragraph, Gesetz - hab doch gleich im ersten Text gesagt: Nun werden die Lektoren sagen (zu Recht) stimmt schon, aber wir haben dann das Recht dein Werk abzulehnen. Aber darum geht es mir nicht vordergründig. Sondern so richtig sachlich: Gesetzestext, Paragraph und so was alles …
Das habe ich auch nie gesagt. Mir ging es schlicht darum all die Gesetze und Regelungen mal so in Sack und Tüten zu bekommen. Ist wohl heut nicht mein Tag und muß wohl erst noch an meiner Kommunikation feilen ...