Antholog.de - Das Forum

Die Informationsseite für Autoren und solche, die es werden wollen.

Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele




Ihr habt gute Erfahrungen mit Verlagen gemacht?
Erzählt uns davon.

Für Gäste lesbar!

Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Di 2. Dez 2008, 23:24

Auch hier lasse ich das mal so stehen.
Bin ich doch davon überzeugt, dass da ein sehr großer Erklärungsbedarf herrscht.
Denn wie das Wort schon sagt, ist es eine Pflicht …
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

von Anzeige » Di 2. Dez 2008, 23:24

Anzeige
 

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Julchen » Mi 3. Dez 2008, 08:18

Pflichtexemplare..., also vermute ich, dass es die Exemplare sind die der Autor bekommt, oder? :?:

Wenn ja, habe ich in dem Beitrag über Novum Verlag, gelesen das 10-20 Exemplare Standard sind. Je nach größe des Verlages. Wurde dort mehrfach wiederholt.
(Hoffentlich sind Plichtexemplare=Freiexemplare :roll: )

Übrigens, vielen Dank für diesen Link zur Eulenseite. Der Forumsbeitrag war wirklich interessant.
Benutzeravatar
Julchen
 
Beiträge: 721
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 09:37
Wohnort: Schweiz

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 08:32

Ich weiß, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten muss. Außerdem die jeweilige Landesbibliothek. Nur was rein geschäftlichen Zwecken dient, also beispielsweise ein Buch in dem eine Anleitung für einen Videorecorder beinhaltet, oder rein häusliche Bücher sind davon ausgenommen.
Das ist bundesrechtlich fest geregelt. Ob ein Verlag rechtlich verpflichtet ist, einem Autor darüber hinaus Pflichtexemplare zu überlassen, weiß ich nicht, 20 Exemplare generell halte ich allerdings für etwas übertrieben. Das kommt wohl auf die Art des Buches, den Vertrag und den Verlag an.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Julchen » Mi 3. Dez 2008, 08:41

Siehste, da hab ich dann Pflicht- und Freiexemplar verwechselt, oder nicht?

Mit den Freiexemplaren sind wohl die Bücher gemeint, die der Autor zur freien Verfügung hat und sie seiner Familie und seinen Freunden geben kann. (Die Exemplare, die bei Bod zum Teil ja selbst bezahlt werden müssen, egal in welcher Form)
Benutzeravatar
Julchen
 
Beiträge: 721
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 09:37
Wohnort: Schweiz

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 08:57

Nein, nicht mal. Mit Pflichtexemplaren meinen die meisten wohl die Exemplare, die der Verlag dem Autor kostenlos geben muss.
Nur, ob die wirklich Pflicht sind und wieviel, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 09:06

Sorry, aber bei dem was ich ursprünglich meinte ist Julchen dichter dran.

Pflichtexemplar = das/die Pflichtexemplar für Landesbibliotheken zur Feststellung der Urheberechtes.

Freiexemplar = tatsächlich die sog. Autorenexemplare. Hier hat der Verlag nach § 25 Abs. 1 Verlagsgesetz, ein Exemplar von hundert (Auflage) dem Autor (kostenfrei!) zu überlassen.
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 09:10

Hmm, aber wie will man denn in Zeiten des Digitaldrucks kontrollieren, wie hoch eine Auflage wirklich ist?
Außerdem muss man dazu sagen, dass diese Regelung für Anthologien natürlich nicht gelten kann, sonst würde wohl jeder Verlag bankrott gehen. :mrgreen:
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 09:14

Wenn du das mit den Freiexemplaren meinst - sicher, die leben auch allein davon, dass die Autoren nichts davon wissen (Rechte) und dass es mit den Auflagen (Zahlen) an sich sehr schwammig gehalten werden kann.

Was die Pflichtexemplare angeht - das kenne die Jungs dann doch keinen Spaß mehr, wobei das nicht so hart geregelt ist wie zB mit den Steuerbehörden, aber Pflichtexemplare zu verweigern mögen die so gar nicht.
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 09:16

Klar, Pflichtexemplare verweigern geht gar nicht, in der Regel wird das von etablierten Verlagen automatisch übernommen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 09:19

Stimmt.
Wobei die Betonung wirklich auf etabliert liegt ... ;)
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 09:51

Da fällt mir ein, die Abgabepflicht gilt nicht nur für Verlage ...

Denn … Julchen hör mal jetzt weg …

Ablieferungspflichtig ist streng genommen alles, was einer Veröffentlichung dienen soll. So eben auch die geplanten Kinderbücher von Julchen für ihre Kids. Die Nationalbibliothek formuliert das sehr konkret:
"Ablieferungspflichtig (sind in diesem Fall) nach den meisten landesrechtlichen Regelungen der Verleger bzw. die jeweilige Privatperson, ersatzweise der Drucker."

Julchen kannst wieder vorkommen, da fällt mir ein dass dies alles hier nicht für die Schweiz gilt, sondern nur für Deutschland … 8-)
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Julchen » Mi 3. Dez 2008, 12:15

Wie jetzt. Das heißt, wenn ich noch in Deutschland leben würde, dann müßte ich ein Buch an die Nationalbibliothek abgeben??? An wen müsste ich noch abgeben?
Muß ich das wirklich, wenn ich nur für mich privat, bzw. für die Kinder drucken lasse? Vielleicht gibt es ja Ausnahmefälle bzw. vielleicht gibt es ja auch da (ähnlich wie beim Finanzamt) einen Ermessensspielraum?

Möglicherweise gilt das für die Schweiz ja auch. Oder gibt es nur in Deutschland eine Nationalbibliothek? :)
Ich such mal danach. Vielleicht finde ich sogar was :lol:
Benutzeravatar
Julchen
 
Beiträge: 721
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 09:37
Wohnort: Schweiz

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Philipp » Mi 3. Dez 2008, 12:58

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar

Ablieferungspflichtig ist laut § 15 DNBG „wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen“, also der Verlag bzw. bei „grauen“ Publikationen (außerhalb des Buchhandels) die herausgebende Institution oder der Selbstverleger.

In der Schweiz besteht keine Regelung, welche Herausgeber zur Ablieferung von Pflichtexemplaren verpflichten würde. Die Schweizerische Nationalbibliothek hat stattdessen Verträge mit den Verlegern abgeschlossen. Graue Literatur wird jedoch nur lückenhaft erfasst.


Ob tatsächlich Bücher "für den Hausgebrauch", bzw. das private Umfeld dazugehören, bezweifle ich.
Dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Graue_Literatur

Als Graue Literatur bezeichnet man in der Bibliothekswissenschaft Bücher und andere Publikationen, die nicht über den Buchhandel vertrieben werden. Diese Veröffentlichungen werden häufig von Vereinen, Organisationen oder ähnlichem herausgegeben. Sie werden in der Deutschen Nationalbibliografie, Reihe B, veröffentlicht.



Freiexemplare werden oft auch als Beleg- oder Autorenexemplare bezeichnet. Das Gesetz unterscheidet jedoch zwischen Autoren- und Belegexemplar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiexemplar
http://de.wikipedia.org/wiki/Belegexemplar

Zum Frei- / Autorenexemplar:

Unter einem Autorenexemplar versteht man ein Freiexemplar für den Autor eines Buches oder Werkes. Die Anzahl der vom Verleger geschuldeten Freiexemplare ist gesetzlich festgelegt, kann aber abweichend vertraglich vereinbart werden. Nach § 25 Abs. 1 Verlagsgesetz (VerlG) hat der Verleger ein Freiexemplar auf hundert Druckexemplare zu liefern, jedoch mindestens fünf und höchstens fünfzehn. In der Vertragspraxis wird meist eine feste Anzahl vereinbart.


Alles klar?

Achso:
Wichtig zu unterscheiden: Der versteckte Druckkostenzuschuss durch die Plichtabnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren des eigenen Buchs bzw. der Anthologie, in der man vertreten ist. Das ist ganz, ganz böse!

Noch ein Nachtrag:
Es wird auf diese Weise auch nochmal deutlich, dass das "großzügige Angebot", den Beitrag in einer Anthologie mit einem (!!!) Freiexemplar zu "honorieren" Augenwischerei und Humbug ist!
Freiexemplare sind gesetzliche Pflicht und keinesfalls als Honorar anzusehen. Hier schummeln leider auch viele ansonsten eigentlich seriöse Ausschreibungen.

Ein Bekannter von mir hat auf diese Weise mal die berüchtigte "Bibliothek deutschsprachiger Gedichte", die ich nicht verlinken möchte (wer möchte, kann googeln) drangekriegt. Damals hieß sie noch frecherweise "Nationalbibliothek des deutschsprachigen Gedichts" und wir beide sind wohl in unserer jugendlichen Naivität diesem Titel auf den Leim gegangen.
Wie hoch genau der ermäßigte (!!!) Autorenpreis für eines dieser Werke war, habe ich verdrängt. Er erschien mir damals für ein derart dickes Werk mit dem man in die Literaturgeschichte eingehen würde (haha) irgendwie noch angemessen (nochmal haha). Drei Stück hab ich bekommen, von denen ich glücklicherweise meiner stolzen Mutter und ebenso stolzen Tante jeweils eins abtreten konnte.
Freiexemplare gabs nicht!

Und mein Bekannter? Hat sich geweigert, eines der Bücher zu kaufen und auf sein gesetzlich zugesichertes Freiexemplar bestanden!!! Schwupps, es kam ohne weitere Anstalten per Post!!!

So gehts auch!

Philipp
Benutzeravatar
Philipp
 
Beiträge: 307
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 04:00
Wohnort: bei Rostock

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Julchen » Mi 3. Dez 2008, 13:11

Wow, wie ausführlich.
Das speicher ich mir erstmal ab. Das darf ich doch, oder?
Benutzeravatar
Julchen
 
Beiträge: 721
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 09:37
Wohnort: Schweiz

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Philipp » Mi 3. Dez 2008, 13:20

Neee, Julchen, das kostet dann aber!!! Bild

Hey, Mann, mach doch damit, was du willst. ;)
Benutzeravatar
Philipp
 
Beiträge: 307
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 04:00
Wohnort: bei Rostock

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Julchen » Mi 3. Dez 2008, 14:44

Na, nicht das du mich nachher verklagst. Ich bin arm wie 'ne Kirchenmaus. :cry:

Okay, dann tacker ich mir das jetzt über den Schreibtisch. Vielen Dank :lol:
Benutzeravatar
Julchen
 
Beiträge: 721
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 09:37
Wohnort: Schweiz

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 15:24

Hab grad nochmal gegooglet, weil ich da einen Punkt hatte, der mir anders in Erinnerung ist.
Beim Katerverlag fand ich:

Hierzu wurden gesetzliche Bestimmungen festgelegt:
• Innerhalb einer Woche nach Erscheinen ist jeder gewerbliche und auch jeder nichtgewerbliche
Verleger bzw. Autor per Gesetz verpflichtet unaufgefordert, kostenlos und portofrei zwei Exemplare
an Die Deutsche Bibliothek abzuliefern.
• Diese Exemplare an die Bücherei in Leipzig senden Verleger aus den neuen Bundesländern, Berlin
und Nordrhein-Westfalen. Alle anderen senden ihre zwei Pflichtexemplare nach Frankfurt. Zwei
Exemplare deshalb, weil Leipzig und Frankfurt das bearbeitet Zweitexemplar untereinander
austauschen.
• Gibt es von einem Werk unterschiedliche Einbandarten (Paperback, Hardcover), muss das Werk im
haltbareren Umschlag (Hardcover) eingesandt werden.
• Veränderte Neuauflagen eines Werkes müssen ebenfalls abgeliefert werden.
• Sollten die im Zusammenhang mit der Ablieferung entstehenden Kosten für den Ablieferer
unzumutbar sein, kann Die Deutsche Bücherei auf Antrag einen Zuschuss gewähren.
Doch es gibt auch Schriften die nicht abgeliefert werden müssen: Dazu gehören Schriften, die
nur geschäftlichen Zwecken oder dem geselligen bzw. häuslichen Leben dienen und nicht für die
öffentliche Verbreitung bestimmt sind.


Also, Entwarnung für Julchen, auch wenn sie wieder nach Deutschland zieht. :mrgreen:
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 15:31

Ja. Entwarnung,
Das gibt es so einen "Verhälnismäßigkeit" zusatz bei der Ablieferung.
Denn müßte ich aber erst holen - soll ich ;)
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon compuexe » Mi 3. Dez 2008, 15:57

Du darfst holen, was immer du willst! :mrgreen:
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke
Benutzeravatar
compuexe
Administrator
 
Beiträge: 3691
Registriert: Fr 28. Nov 2008, 22:49
Wohnort: Weinheim/Bergstraße

Re: Pflichtexemplar – wann, wo, wie viele

Beitragvon Nina » Mi 3. Dez 2008, 16:00

Komm ja nicht dazu ... muß doch mit Julchen rumalbern ... :lol:
Nee, werd mich mal in die Spur machen, ist ja schließlich wichtig.
Also, bis denne ;)
Leben ist das, was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben.
Henry Miller (1891-1980)
Benutzeravatar
Nina
 
Beiträge: 2661
Registriert: Sa 29. Nov 2008, 01:00
Wohnort: Süden des Landes

Nächste

Zurück zu Verlage

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron